Immobilienbewertung mit Sachverstand

Vom ersten Überblick bis zum gerichtsfesten Gutachten – wir bieten Ihnen die passende Bewertung für jeden Anlass.

So arbeiten wir

In vier Schritten zu Ihrem Gutachten

  1. 1

    Erstgespräch

    Kostenlose telefonische Beratung zu Ihrem Bewertungsanlass und den nächsten Schritten.

  2. 2

    Objektbesichtigung

    Vor-Ort-Termin in Münster und Umgebung mit detaillierter Aufnahme aller wertrelevanten Merkmale.

  3. 3

    Bewertung & Analyse

    Anwendung normierter Verfahren nach ImmoWertV unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten.

  4. 4

    Gutachten & Übergabe

    Persönliche Übergabe des Gutachtens mit ausführlicher Erläuterung aller Ergebnisse.

„Wir hätten unser Haus zum Verkauf in keine besseren, kompetenteren Hände geben können. Die Abwicklung vom ersten Gespräch, Fotos, Gutachten, Exposé bis zu den Besichtigungen war vorbildlich. Wir haben uns in jeder Minute bestens aufgehoben gefühlt.“
S. Sommerfeld · Hausverkauf, Münster
„Sehr engagierter und kompetenter Immobilienkaufmann mit ausgesprochen freundlichem Auftreten. Überzeugende Fähigkeiten, ein Objekt im Gespräch fachgerecht zu präsentieren, gepaart mit gutem Verhandlungsgeschick.“
U. Schernau · Wohnungsverkauf, Münster

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zur Immobilienbewertung

Was kostet es, eine Immobilie bewerten zu lassen?
Die Kosten für einen Immobiliengutachter in Münster hängen vom Bewertungsanlass ab. Eine Kurzbewertung erhalten Sie ab 149 €, eine Marktwertermittlung (ca. 10-13 Seiten) ab 479 €, ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ab 1.490 €. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Immobilie geerbt – was tun? Wie wird der Wert ermittelt?
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Wert – für die Erbschaftssteuer, die Auszahlung von Miterben oder den Verkauf. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie. So erhalten Sie eine objektive Grundlage gegenüber dem Finanzamt und innerhalb der Erbengemeinschaft.
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigen Sie z.B. bei Scheidung und Zugewinnausgleich, bei Erbstreit in der Erbengemeinschaft, für das Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung, zur Beleihungsprüfung durch Banken oder bei Zwangsversteigerung. Das Gutachten ist gerichtsfest und wird von allen Behörden anerkannt.
Was ist meine Immobilie wert? Wie wird der Marktwert berechnet?
Den Marktwert Ihrer Immobilie berechne ich als Gutachter anhand normierter Verfahren nach ImmoWertV: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Dabei fließen Lage, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktdaten aus Münster und dem Münsterland ein.
Immobilienbewertung bei Scheidung – wie läuft das ab?
Bei einer Scheidung ist die Immobilienbewertung ein zentraler Bestandteil des Zugewinnausgleichs. Als unabhängiger Gutachter erstelle ich ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das als objektive Grundlage für die faire Aufteilung des Immobilienvermögens dient – und langwierige Streitigkeiten vermeidet.
Kann ich meine Immobilie auch bewerten lassen, ohne sie zu verkaufen?
Ja, viele Eigentümer lassen ihre Immobilie bewerten, ohne einen Verkauf zu planen – etwa zur Vermögensübersicht, für steuerliche Zwecke, bei Nießbrauch, zur Beleihung oder einfach, um den aktuellen Marktwert zu kennen. Eine Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Welche Immobilien bewerten Sie in Münster und Umgebung?
Als Immobiliengutachter in Münster bewerte ich alle gängigen Immobilienarten: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke sowie Gewerbeimmobilien im gesamten Münsterland.
Wie kann ich den Verkehrswert meines Hauses bei Erbschaft für das Finanzamt nachweisen?
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert bei Erbschaft häufig pauschal und oft zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen und so die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Ich erstelle Ihnen ein entsprechendes Gutachten.
Sind Bewertungen auch ohne Besichtigung möglich?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine Immobilienbewertung auch ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich – beispielsweise bei Kurzbewertungen oder wenn ausreichend aussagekräftige Unterlagen, Fotos und Daten vorliegen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, ob eine Bewertung ohne Besichtigung für Ihren Fall geeignet ist.
Sind Sie auch außerhalb von Münster tätig?
Ja, als Immobiliengutachter bin ich neben Münster im gesamten Münsterland tätig – in Warendorf, Coesfeld, Steinfurt, Borken, Osnabrück und angrenzenden Regionen.

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